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     Detektiv - Privatdetektiv

 
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Detektei Feilen
Historie der Detektive - Oder wie alles angefangen hat.

Vorab sei gesagt, so sieht der heutige Detektiv nicht mehr aus: Allan Pinkerton (Foto rechts) Begründer der Pinkerton-Agentur.

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Die Bezeichnung detective hatte in den angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Allan Pinkerton 1862Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden. Damit haben damalige Privatdetektive den Unterschied klarstellen wollen.

Ein Detektiv oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine Person, die durch Observationen oder Recherchen Erkenntnisse und Informationen dokumentiert, insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial. Unter dem Begriff Privatdetektiv unterscheidet man heute vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv, dabei kann der Detektiv selbstständig oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten. Deutsche Detektive haben bei ihrer Tätigkeit keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse.

Bei der Detektei Feilen, wie auch z. B. unsere Detektei Mönchengladbach wird der Detektiv meist für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt. Immer häufiger ermittelt der Detektiv auch in Sachen Kassendiebstählen, Unterschlagungen oder Patentrechtsverletzungen.

Was ein Detektiv haben muss, ist eine gute und fundierte Ausbildung und natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, wie z. B. die Erlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (für gebietsübergreifende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe). Die Detektive der wie z. B. auch unsere Detektive Erkelenz haben alle diese Voraussetzung.

Interessieren Sie sich für eine Detektivausbildung, so finden Sie in unserer Detektivschule die Möglichkeit, Ihre Qualifikation zu erlangen oder weiter zu verbessern.

Hier ein Auszug aus unserem Leistungsangebot:

 Wirtschaftsdetektei
 Privatdetektei
   
 Diebstahl- und Betrugsaufklärung  Scheidungsangelegenheiten
 Observationen und Ermittlungen  Partnerschafts-, Sorgerechtsstreitigkeiten
 Beweissicherung für Straf-, Zivil- und Arbeitsrecht  Beobachtungen und Ermittlungen
 Videoüberwachung  Beweissicherung für Straf- und Zivilrecht
 Verdeckte Videoüberwachung  Videoüberwachung
 Mitarbeiterüberprüfung bei Krankheit  Eintreibung von Forderungen
 Lauschabwehr  Beweissicherung Bedrohung/Erpressung
 Diebstahlaufklärung im Einzelhandel  Erbangelegenheiten und Vermisstensuche
 Wettbewerbs- und Patentverletzungen  

Und wenn Sie uns im Ausland brauchen – auch da stehen wir Ihnen gern mit unser Erfahrung zur Verfügung.

Interessiert: Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.


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