Honorare

Auftragserteilung | Kosten

Kalkulation:
Jeder Fall ist so individuell wie Sie selbst. Differenzierte Maßnahmen bedeuten eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Planung und Durchführung.

Während manche Recherchen und Informationsbeschaffungen über Pauschalhonorare abgerechnet werden können, sind andere Observationen oder der Einsatz von Technik vorher zu kalkulieren. Diese werden, wie auch im Dienstleistungsgewerbe / Detektivgewerbe üblich, nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und den gefahrenen Kilometern (nach Aufwand) abgerechnet.

In einem persönlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen detailliert die notwendigen Maßnahmen und Möglichkeiten, die sich aus einem vorliegenden Fall ergeben. Wir sagen Ihnen, welcher Aufwand für eine fachgerechte Durchführung des Auftrages (z.B. Beobachtungen, Ermittlungen oder Überprüfungen) notwendig ist.

Transparenz:
Komplette Angebote oder Angebote, in denen alle Kosten für Einsatzfahrzeuge, Nutzung von externen Mietfahrzeugen, spezielle Ausrüstungsgegenstände usw. inklusive sind, sollten Sie immer skeptisch machen.

Detektei Feilen - Auftragserteilung / Kosten
Wir spezifizieren Ihnen genau alle Aufwendungen!

Flatrates und Dumpingpreise finden Sie nur bei der Konkurrenz. Bei uns bietet Ihnen kein hinten und vorne zertifizierter Detektiv an, weltweit umsonst anzufahren und erst ab Einsatzort zu berechnen. Solche Angebote sind meist unseriös und sagen keinesfalls etwas über die Qualität einer Detektei respektive Detektive aus.

Keine Detektei und kein Detektiv kann Ihnen Problemlösungen zum Nulltarif aus der Kristallkugel zaubern – und Wunder gibt es auch nicht.

Was Sie bei uns erwartet:
Erfahrene Detektive, korrektes arbeiten und genaue Abrechnungen sind unser Verständnis von Professionalität. Dies wird uns auch immer wieder durch unsere Mandanten bestätigt.

Darüber hinaus erwartet Sie folgendes:

  • eine ausführliche, persönliche und kostenfreie Beratung,
  • ein gemeinsam erarbeitetes Vorgehen wie beispielsweise die notwendige Anzahl der Detektive, der zeitliche Aufwand, die technischen Maßnahmen usw.,
  • ein schriftliches Angebot,
  • ein schriftlicher Dienstvertrag gemäß § 611 ff BGB,
  • eine vollständige Kostenkontrolle,
  • eine Rechnung mit genauer Aufschlüsselung aller erbrachten Leistungen – natürlich verständlich aufgeführt.

Was Sie woanders vielleicht nicht lesen werden:

Bei Ermittlungen können wir nicht die Tatsachen beeinflussen, bei Observationen nicht das Verhalten der Zielpersonen. Die Qualität unserer Arbeit besteht darin, sauber zu recherchieren und alle verfügbaren Maßnahmen einzusetzen, um Ihren Auftrag mit dem größtmöglichen Erfolg durchzuführen.

Was Sie von uns (und bei uns) nicht erwarten können:

Mindeststunden je Detektiv oder Mindeststunden je Einsatz,

Mindestkilometer oder Mindestpauschale je Fahrzeug oder Einsatz,

Mindestspesen je Detektiv oder Einsatz.

Kostenübernahme / Kostenpflicht / Schadensersatzpflicht:

§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO – Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
besagt:
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

Daraus ist abzuleiten, dass Detektivkosten als Parteiaufwendungen erstattungsfähig sind, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

§ 823 Abs. 1 BGB – Schadensersatzpflicht
besagt:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Wenn eine beauftragte Detektei zur Aufklärung des Schadensereignisses beigetragen hat, können auch Detekteikosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere individuelle Erstberatung ist für Sie kostenlos und vollkommen unverbindlich.
Ihre Informationen behandeln wir absolut vertraulich, unabhängig von einer Beauftragung.

Wir führen keine Rechtsberatung durch. Für juristische Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. Dieser wird Sie gerne beraten.