Newsticker - News und Infos der Detektei Feilen

Aktuelles:

Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 (Auszug)

Straftaten insgesamt

Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 5.761.984 Straftaten polizeilich registriert. Davon Straftaten Diebstahl insgesamt = 2.092.994 Fälle.

Der Anteil von „Wohnungseinbruchdiebstahl“ beträgt 116.540 Fälle, Diebstahl insgesamt 165.879 Fälle – 70,3 Prozent.
einfacher Diebstahl 20,1%
schwerer Diebstahl 16,3%
Betrug 15,8%
Sachbeschädigung 10,0%
Körperverletzung insges. 9,7%
Rauschgiftdelikte 5,7%
Ausländerrechtliche Verstöße 3,1%
Sexualdelikte 1,0%
Straftaten gegen das Leben 0.1%
sonstige Straftaten 18,3%


Einzelne Kriminalitätsbereiche

Langfristige Entwicklung

Die Zahl der erfassten Fälle bei Straftaten insgesamt reduzierte sich seit 2003 um 810.151 Fälle. Dies entspricht einem Rückgang um 12,3 Prozent. Die Aufklärungsquote stieg auf 57,1 Prozent im Jahr 2017 und erreichte einen neuen Höchststand. Gegenüber dem bisherigen Höchststand im Jahr 2015 (56,3 Prozent) ist die Aufklärungsquote um 0,8 Prozentpunkte gestiegen.

Von den insgesamt 2.112.715 im Jahr 2017 erfassten Tatverdächtigen waren 942.569 bereits als Tatverdächtige in Erscheinung getreten. Dies entspricht einem Anteil von 44,6 Prozent (2016: 40,8 Prozent). Eine nach der Häufigkeit des Auftretens (im Berichtsjahr) differenzierte Auswertung, die der kriminologischen Relevanz von Mehrfachtatverdächtigen Rechnung trägt, ist seit 2011 möglich.
Insgesamt haben 231.291 Tatverdächtige (2016: 242.494) ihre Tat unter Alkoholeinfluss begangen (-4,6 Prozent).
Bei den Gewaltdelikten beträgt der Anteil der alkoholisierten Tatverdächtigen 26,2 Prozent (2016: 26,8 Prozent).

Einbruchschutz

Das Thema Einbruchschutz war auch im Jahr 2017 ein Schwerpunktthema der Polizeilichen Kriminalprävention mit dem Ziel, ihre Öffentlichkeitskampagne K-EINBRUCH fortzuführen und deren Maßnahmen weiter zu intensivieren. Ein sicherheitsbewusstes Verhalten und bereits einfache technische Maßnahmen sind die Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Bereits im Herbst 2012 startete die Polizeiliche Kriminalprävention mit Kooperationspartnern aus der Versiche
rungswirtschaft, den Industrieverbänden und Errichterfirmen die bundesweite Initiative K-EINBRUCH.

Mit der Kampagnenwebseite www.k-einbruch.de bietet die Polizei umfassende Informationen und appelliert gleichzeitig auch an die Eigenverantwortlichkeit und Aufmerksamkeit der Bevölkerung. Der Internetauftritt wurde 2017 komplett überarbeitet und mit einem so genannten Responsive Design und barrierefreien Elementen ausgestattet. Außerdem entwickelte die Polizeiliche Kriminalprävention bundesweit einheitliche polizeiliche Empfehlungen zum Thema Smart Home-Lösungen in Zusammenhang mit Einbruchschutz, die unter www.k-einbruch.de eingestellt wurden. Empfehlungen erhalten Bürger zudem bei zahlreichen Veranstaltungen rund um den Tag des Einbruchschutzes, der am 29. Oktober 2017 bereits zum sechsten Mal stattfand.

 
Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden in 2017 gefördert. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ zu verstetigen und die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auch auf den Neubau auszuweiten. Erläuterungen für die Nutzung des Zuschussportals sowie einen Ausblick zum Zeitplan des weiteren Ausbaus finden Sie auf den Seiten der KfW unter www.kfw.de

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2017, Bundesministerium des Innern (www.bmi.bund.de).

Plagiate, Fälschungen und Imitationen

Die deutschen Verbraucher sehen in Produktfälschungen eher ein Kavaliersdelikt. 65 Prozent kauften bereits Plagiate, fast ein Drittel sogar ganz bewusst. Das ergab eine neue Studie von Ernst & Young.

Besonders junge Verbraucher hätten wenig Bedenken, Fälschungen zu kaufen. Von den 18- bis 25-Jährigen griffen bereits 43 Prozent bewusst zu einem Plagiat, ergab eine Befragung von 3100 Verbrauchern und 24 ausgewählten Unternehmen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die am Mittwoch (12.12.2012) in Düsseldorf vorgestellt wurde.

Für die Unternehmen handelt es sich bei Produktpiraterie keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Nach Schätzungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsteht der Industrie in Deutschland durch Plagiate ein Schaden in Höhe von 50 Milliarden Euro pro Jahr. Fast vier von fünf deutschen Unternehmen werden mehrmals im Jahr Opfer von Produktfälschungen, heißt es in der Studie. Dabei stünden hinter der zunehmend professionell agierenden Fälscherindustrie oftmals kriminelle Strukturen.

Schnellster Vertriebsweg: Internet

Gleichzeitig sind Produktfälschungen für Verbraucher leicht zugänglich: 65 Prozent der befragten Verbraucher haben bereits Plagiate gekauft – 30 Prozent sogar wissentlich. Beim schnellen, günstigen und anonymen Kauf hilft immer öfter das Internet. 63 Prozent der Unternehmen geben an, dass Fälschungen ihrer Produkte auf diesem Weg vertrieben werden.
Quelle: (DW)

Viele Firmen gehen gegen Hersteller von Plagiaten vor. Dafür sind allerdings Beweismittel erforderlich, die durch Detektive erbracht werden können.

Zigaretten, Textilien, Schmuck werden immer häufiger gefälscht. Aber auch Medikamente und Elektrogeräte sind gefragt. Es gibt kaum noch ein Produkt, das vor Fälschungen sicher ist. Software, Handtaschen und Uhren sind ein Klassiker der Fälscherindustrie.

Bei patentierten Produkten, die ohne rechtliche Genehmigung kopiert werden, kann dies relativ leicht durch Privatdetektiv nachgewiesen werden.

Die Aufgabe eines Detektiv besteht darin, ein Plagiat zu bekommen und dieses durch den Auftraggeber prüfen zu lassen. Dadurch liegen Beweise ganz eindeutig vor und das geschädigte Unternehmen kann dagegen vorgehen.

Ehebruch, Untreue und Treuetest

Laut einer Studie verändert sich das Verhältnis zur Treue in einer Beziehung im Zusammenhang mit der Dauer der Beziehung.
Zu Beginn gehen gerade mal 2 Prozent aller Frauen fremd, jedoch 5 Prozent der Männer. Nach über 25 Jahren sind es etwa die Hälfte aller Frauen und zwei Drittel der Männer die in ihrer Beziehung untreu werden.
Männer gehen statistisch gesehen also häufiger fremd als Frauen. Dennoch beauftragen genauso viele Männer einen Detektiv, weil sie vermuten, dass ihre Ehefrau untreu ist.
Soweit zur Statistik.

Hinter dieser Statistik stehen jedoch Menschen, die enttäuscht, betrogen oder verlassen wurden. Detektive können Untreue in einer Partnerschaft feststellen.

Untreue oder Seitensprung, Ehebruch schmerzt immer. Achten Sie deshalb frühzeitig auf “Warnsignale”!

So z. B. kann der plötzliche Wunsch nach mehr “Freiraum in der Partnerschaft” oftmals ein untrügliches Zeichen dafür sein. Der Verdacht auf Untreue tut weh und ist eine sehr private Angelegenheit. Wenn man erst einmal Anzeichen in der Beziehung für ein Verhältnis findet, dann ist schon das Saatkorn “Misstrauen” ausgestreut.
Misstrauen und Zweifel, auch wenn die Verdächtigungen falsch sind, zerstören langsam aber sicher eine Partnerschaft. Deshalb ist es besser, sich durch seriöse und diskrete Ermittlung eines Detektivs zu vergewissern, ob der Partner untreu geworden ist.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Natürlich behandeln wir diese Informationen absolut vertraulich!
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie uns nach einem solchen Gespräch beauftragen oder nicht.

Nur Klarheit in der Partnerschaft führt dazu, dass man seine innere Ruhe wiederfindet. Ungewissheit ist das Schlimmste!

Kostenübernahme / Kostenpflicht / Schadensersatzpflicht

§ 91 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) – Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht besagt:

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

Daraus ist abzuleiten, dass Detektivkosten als Parteiaufwendungen erstattungsfähig sind, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

§ 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzpflicht besagt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Wenn eine beauftragte Detektei zur Aufklärung des Schadensereignisses beigetragen hat, können auch Detekteikosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden.

Anspruch auf Unterhalt

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland rund 187 000 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden damit elf von 1 000 bestehenden Ehen geschieden. Es gibt immer mehr Scheidungskinder, die zumeist bei der Mutter aufwachsen. Doch häufig fällt es dem Elternteil schwer, die Zahlungen allein zu tätigen. Beim Gesetzgeber gibt es klare Festlegungen zu den Unterhaltszahlungen.
Wenn der Lebenspartner (oder der ehemalige) die Unterhaltszahlungen verweigert, ist dies schwer vor Gericht zu beweisen. Um aber Zahlungen zu erhalten, müssen vorgetragene Situationen auch bewiesen werden.
Oftmals behauptet der Partner (Ex-) nicht genug Geld für ihren eigenen Lebensunterhalt zu haben, um den Unterhalt nicht bezahlen zu müssen. Ein Detektiv kann beweisen, dass die Einkommenssituation des Ex-Partners durchaus ausreichend ist, eine gewisse Summe bezahlen zu können.

Detektive helfen aber auch den anderen Partner, die zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wurden. Manchmal ist nicht klar, ob die Höhe des geforderten Unterhalts noch gerechtfertigt ist. Durch die unterschiedlichsten Umstände seit der Trennung kann es schwierig sein, diesen Beweis anzutreten. Detektive können dabei helfen.

Lohnfortzahlung

In der Bundesrepublik Deutschland haben alle Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig von ihrer Arbeitszeit im Krankheitsfall, bei einem Arbeitsunfall oder einem sonstigen Unfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet sein, d. h. in Fällen von Trunkenheit, pflichtwidrigem Verhalten, tätlicher Auseinandersetzung, Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und Missachtung ärztlicher Anordnungen wird kein Entgelt gezahlt.

Nach den 6 Wochen bzw. 42 Tagen mit Zahlung des vollen Einkommens durch den Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit.

Unsere Detektive ermitteln:

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, entstehen Kosten für die Lohnfortzahlung. Ärgerlich ist das für jeden Arbeitgeber wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer keine Lust hat zu arbeiten. Wenn ein Arbeitgeber aber einmal misstrauisch wird und einen Privatermittler engagiert, haben Blaumacher meist keine Chancen mehr. Denn die Detektive observieren und finden Beweise.

Ungerechtfertigte Lohnfortzahlungen fügen unsere Wirtschaft jährlich einen Schaden von mehreren Milliarden zu!

Entgeldfortzahlungen sind wirklich nur für kranke Arbeitnehmer gedacht. Simulanten erschleichen sich durch ihre ungerechtfertigten Krankenscheine widerrechtlich ihren Lohn. Die Kollegen müssen die Arbeit der Simulanten übernehmen. Aufträge können nicht (teilweise oder ganz) fristgerecht erfüllt werden, die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens sinkt … Der Schaden ist oft riesengroß.

Wenn sich der Arbeitgeber dann entschließt einen Privatdetektiv zu beauftragen, kann dieser handfeste Beweise (wie Fotos) liefern, die auch vor Gericht anerkannt werden. Bei diesem Fehlverhalten wird der Arbeitnehmer nicht nur aus dem Arbeitsverhältnis entlassen, sondern muss auch die durch den Privatermittler angefallen Kosten tragen.

Kündigung auch bei Diebstahl geringwertiger Sachen

Eine Mitarbeiterin in einem Supermarkt erhielt eine fristlose Kündigung, weil sie zwei Pfandbons einsetzte, die sie aus dem Kassenbüro genommen hatte. Diese hatten nur einen sehr geringen Wert, nämlich einmal 0,48 EUR und einmal 0,82 EUR. Trotz der 30-jährigen Betriebszugehörigkeit erhielt sie eine fristlose Kündigung.

Bei Kündigungen wegen Diebstahl oder Unterschlagungen kommt es nicht auf den Wert an, der Vorfall an sich reicht!

Pressemitteilung 07/09, Berlin, den 24. Februar 2009

Allgemeines aus unserem Alltag:

Profidiebe erwischt

Als “kapitaler Fang” erwies sich die Festnahme eines ungarischen Ehepaares (21 und 38 Jahre alt), das am Donnerstag in einem Geschäft an der Hochstraße beim Diebstahl von Bekleidung und Videokameras erwischt worden war. Das in den zurückliegenden Jahren erheblich kriminalpolizeilich in Erscheinung getretene Paar war professionell mit Diebesschürze, Lösezange für Sicherungsetikette, zahlreichen Schlüsseln ausgerüstet. Bei der Wohnungsdurchsuchung in Stolberg fand sich ein ganzes Warenlager neuwertiger und teils originalverpackter Artikel wie Kameras, schnurlose Telefone, Personalcomputer, Autoradios und Uhren im Wert von 30 000 Mark. Nach der Vernehmung legten die gestrauchelten Meisterdiebe ein umfassendes Geständnis ab. (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Ein Beutezug durch Krefelder Kaufhäuser

24jähriger aus Glasgow wurde festgenommen

Im Kaufhof-Parkhaus endete am Donnerstag der Raubzug dreier Schotten durch Krefelder Kaufhäuser. Nachdem das Trio schon diverse Ledermäntel und Jacken, Sporttaschen sowie Anzüge im Wert von über 20 000 Mark erbeutet hatte, fielen sie schließlich einigen Kaufhausdetektiven auf. Als sich die Schotten nach einem mißglücktem Koffer-Klau im Kaufhof zu ihrem Auto zurückzogen, versuchten die Detektive sie zu stellen. Zwei der Täter konnten flüchten, ein 24jähriger aus Glasgow wurde gefaßt. ….. (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Dieb verteidigte Beute mit der Schere

Der 40jährige Straftäter konnte es nicht lassen und soll für zwei Jahre hinter Gitter

Unbeeindruckt war Bosko von einer Geld- und Bewährungsstrafe. Wegen weiterer Ladendiebstähle wurde der 40jährige Jugoslawe gestern erneut zur Verantwortung gezogen. Mit einer gestohlenen Jeans leistete er sich ein besonders dreistes Stück. Nach Verlassen eines Warenhauses an der Hochstraße wurde der Asylbewerber auf dem Wiedenhofplatz von mehreren Detektiven gestellt, wo er sich mit einem Regenschirm und einer Kabelschere “verteidigte”. Dies trug Bosko eine Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls ein. Es habe durch das zangenähnliche Instrument, mit dem professionelle Kaufhausdiebe Sicherheitsetiketten an den Waren entfernen, für die Detektive erhebliche Verletzungsgefahr bestanden. Der Staatsanwalt nahm dennoch einen minder schweren Fall an und plädierte auf 15 Monate Haft. (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Filmreife Jagd gestern durch die Stadt

Detektiv auf der Haube

Es sah aus wie Dreharbeiten zu einem Action-Film, war aber blutiger Ernst: Auf der Motorhaube des Wagens, der mit hohem Tempo über die Königstraße in Richtung St.-Anton-Straße fuhr, lag ein Mann und klammerte sich an den Scheibenwischern fest Es war ein Kaufhausdetektiv, und die Frau am Steuer war von ihm beim Stehlen ertappt worden. Festnehmen wollte sie sich aber nicht lassen.

Die aufregende Jagd begann gestern gegen 11 Uhr in einem Innenstadt-Kaufhaus. Dort beobachteten zwei Detektive eine Frau, die – nach Auskunft der Polizei – “auf Diebstahlstour” war. Beide Detektive folgten ihr unauffällig zum Ostwall. Die Frau betrat mehrere Bekleidungsgeschäfte und stahl “nachweislich in mindestens zwei Fällen” Kleidungsstücke von Ständern. Dann ging sie zu einem Parkplatz an der Königstraße und stieg in ihren gelben Opel ein. Als die beiden Kaufhausdetektive sie zum Aussteigen aufforderten, verriegelte die Frau von innen die Türen und gab Gas.

Einer der Männer konnte noch zur Seite springen, der zweite fiel auf die Motorhaube und versuchte sich festzuhalten, so gut es ging. Die Frau am Steuer entpuppte sich als routinierte Fahrerin. Sie bremste und gab Gas, dass ihr Wagen bockte -aber den Mann auf der Haube wurde sie nicht los. …… (Quelle: verschiedene Zeitungen)

Verschiedenes

Ladendiebstahl wie Falschparken oder Schwarzfahren bestrafen oder konsequente Strafverfolgung?

Inzwischen ist es unstrittig, dass lnventurdifferenzen nicht allein auf Ladendiebe zurückgeführt werden können, man schätzt, dass rund die Hälfte der Differenzen durch Personaldiebstahl, Lieferantendiebstahl, Irrtum, Bruch und Verderb entstehen.

Wie schützt sich der Einzelhandel gegen Ladendiebstahl?

In den vergangenen Jahren wendete der gesamte deutsche Einzelhandel rd. 1,5 Milliarden Mark jährlich für Schulung und Motivation der Mitarbeiter, Detektiveinsatz, mechanische und elektronische Kontroll-Überwachungssysteme und Sicherungsmaßnahmen auf.