Verdeckte Videoüberwachung...
Verdeckte Videoüberwachung und/oder “mobile” Videoüberwachung
Für unsere Detektive das “Alltägliche”. Die verdeckte und/oder “mobile” Videoüberwachung im Bereich des Einzelhandels, zur Aufklärung von Straftaten wie z. B. Diebstähle und Unterschlagungen.

Ganz besonders wichtig ist jedoch, dass die Videokontrollen und Videoaufnahmen auch rechtlich erlaubt sind. So ist die verdeckte Videoüberwachung in vielen Fällen das einzige Mittel, Diebstähle durch das eigene Personal aufzuklären. Soll eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern durchgeführt werden, müssen die gesetzlichen Vorgaben geprüft und beachtet werden.
Für den Fall, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, sind die gemachten Videoaufnahmen nicht zu gebrauchen. Das dafür ausgegebe Geld ist “das Fenster rausgeworfen” weil solche Videoaufnamen keine gerichtsverwertbare Beweise sind.
Wir haben uns spezialisiert auf Diebstahlaufklärung im Einzelhandel und arbeiten seit Jahren für eine Vielzahl von kleineren und größeren Geschäften. Eine sehr hohe Erfolgsquote in der Aufklärung von Kassen- und Warendiebstählen bzw. Unterschlagungen, bestätigen uns unsere Kunden. Wenn es sich um neue Methoden und Techniken handelt, dann haben wir das Wissen und die Erfahrung dafür.
Zur Überwachung und Beweisführung im Zivil-, Straf- oder Arbeitsrecht liefert Detektei Feilen für Sie gerichtsverwertbaren Beweise.
Licht ins Dunkle? – Wir übernehmen das für Sie.
Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung |
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Bundesarbeitsgericht (BAG) Auszug: Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer – im Streitfall zehnjähriger – Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen…… In seinem Urteil hat das BAG zur Zulässigkeit verdeckter Video-Überwachungsmaßnahmen entschieden: Das entsprechende Interesse des Arbeitgebers hat gegenüber dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Arbeitnehmerin nur dann höheres Gewicht, wenn die Art der Informationsbeschaffung trotz der mit ihr verbundenen Persönlichkeitsbeeinträchtigung als schutzbedürftig zu qualifizieren ist. Dies ist bei verdeckter Videoüberwachung nur dann der Fall, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen (mehr) gab und die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig war. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2012 – 2 AZR 153/11 - |
Folgendes Angebot könnten wir auch Ihnen machen:
- Installation von Kameras und Aufzeichnungsgerät
- Videoaufzeichnung zu den von Ihnen gewünschten Zeiten
- Abbau der Geräte
- Kontrolle und Auswertung der Videoaufzeichnungen
- Erstellung eines Auswertungsberichtes
- Bearbeitung und Aufklärung strafbarer Handlungen
- Abschließende Bearbeitung nach den gültigen Gesetzen bis hin zum Notar (für Schuldanerkenntnis).
Hinweis:
Wir legen größten Wert auf die Feststellung, dass wir uns streng an unsere Gesetze halten und nur dort Videoaufnahmen machen, wo diese erlaubt sind (also z. B. nicht in Toiletten oder anderen, verbotenen Zonen).