Adressermittlung - Bonitätsüberprüfung - Forderungsausfall
Bonitätsüberprüfung – Adressermittlung – Forderungsausfall
Möchten Sie mehr Informationen über einen Vertragspartner, ausgeschiedenen Mitarbeiter, vormaligen oder aktuellen Mieter erhhalten, so sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.Wir können alle notwendigen Ermittlungen durchführen, damit Sie die ausstehenden Verbindlichkeiten und Forderungen von Schuldnern besser einfordern können.

- Meistens werden kleinere Beträge direkt überwiesen, die größeren Beträge werden nur mit Zögern oder gar nicht bezahlt.
- Ist der Firmensitz Ihres Kunden verlegt worden oder der Schuldner plötzlich unbekannt verzogen?
- Suchen Sie die neue Anschrift bzw. Adresse um einen Titel zu vollstrecken?
- Hat ein Kunde die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, oder gehen Ihre Vollstreckungsbescheide leer aus?
- Sie benötigen mehr Sicherheit und Informationen über Ihren neuen Mieter und möchten wissen, ob dieser in der Vergangenheit seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist?
Die mögliche Liste kann beliebig erweitert werden. Bei allem stellt sich aber die Frage, wie es um die Kreditwürdigkeit der betreffenden Personen oder der Firma steht?
Möchten Sie Recherchen nach der Wohnanschrift bzw. ladungsfähigen Anschrift, als auch der Nachweis, ob beim Schuldner etwas zu holen ist und hier die entsprechenden Forderungen eingetrieben werden können?

Entstehende Kosten können beim Verursacher geltend gemacht und werden der Forderung hinzugerechnet. Wirtschaftlich begründete Anschriftenermittlung gehören zum Bereich der Rechtsverfolgungskosten (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und müssen durch die unterliegende Partei des Rechtsstreits getragen werden.
Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt dazu. Dieser wird Sie gerne beraten.